Home
der
Bezirksverband
Historie
Traditionsbanner
Vorstand
Fachgruppen
Berliner Umweltpreis
Gärten und Lauben
Garten, aber wie?
Kleingartenanlage
Kontakt
Sprechstunden
Bekanntmachungen
Koloniesommerfeste
Satzung
Impressum
ext.
Links
Landesverband
Bundesverband
|
Garten aber wie?
Wie werde ich Kleingärtner / in
Wir können Ihnen
dabei helfen, dass
kann schneller gehen als Sie denken, manches ist einfacher wie es von
weitem scheint. Die Kolonievorstände und der Verband sind
bemüht, die freiwerdenden Pachtgrundstücke,
übergangslos
weiter zu verpachten.
Kurz soll der Überblick sein, ohne ins Detail zu gehen.
Durch Ihre Bewerbung um einen Kleingarten in einer Kleingartenanlage
Ihrer Wahl, könnte Ihre Bewerbung gelingen. Immer wieder
werden
Kleingärten durch Kündigungen und Todesfälle
frei.
Der BV Süden besteht aus 95 Kleingartenanlagen mit mehr als
9600 Unterpächtern.
- Die Kleingärten sind Pachtgrundstücke, die mit
einem
Unterpachtvertrag den Interessenten zur Nutzung überlassen
werden.
- Der Wert der Gartenlauben und der Aussenanlagen sind von
Sachverständigen des Bezirksverbandes festgestellt worden, so
dass
„feste“ Werte, schriftlich für Ihre
Kaufvorstellungen
vorliegen.
- Kosten entstehen natürlich auch für Sie.
Neben dem Pachtzins für die gepachteten Quadratmeter der
Parzelle,
müssen Sie auch anteilig den Pachtzins für die
Gemeinschaftsfläche tragen. Zu den
Gemeinschaftsflächen
zählen Rahmengrün, Wege, Vereinsheim, Festplatz usw..
Ausserdem müssen öffentlich rechtliche Lasten
entrichtet
werden, sowie Vereinsbeiträge, die in jeder Kleingartenanlage
unterschiedlich sein können. Andere jährlich
wiederkehrende
Kosten sind Wasser, Strom und Abwasser. Näheres erfragen Sie
bitte
beim Kleingarten Vorstand.
- Haben Sie sich für eine Kleingartenanlage entschieden,
werden
Sie in die Bewerberliste eingetragen. Wenn Sie nach dieser Liste an der
Reihe sind, wird der Vorstand mit Ihnen Verbindung aufnehmen und einen
Unterpachtvertrag vorbereiten.
- Dieser Vertrag wird dem Vorstand des Bezirksverbandes zum
endgültigen Abschluss vorgelegt und unterzeichnet.
- Die Kleingartenanlagen (KGA), haben eine Geschäfts- und
Kleingartenordnung, die als Leitfaden für die Nutzung des
Kleingartens in der KGA genutzt wird.
Wir wünschen Ihnen bei Ihre Suche nach einem Kleingarten viel
Glück.
Der Bezirksverbandsvorstand
|
 |